Synod ạ lverfassung
Verfassung evangelischer Kirchen, in der die aus Amtsträgern und Nichttheologen gebildete Synode kirchliche Leitungs- und Verwaltungsbefugnisse besitzt; diese sind ursprünglich und besonders weit reichend in den reformierten Kirchen, heute aber auch in den lutherischen Kirchen. Die Synodalverfassung soll einerseits die Leitung durch die Gemeinden sichern und die Vorherrschaft einzelner Ältester oder Gemeinden ausschließen, andererseits die Einheit der Kirche gegenüber der Einzelgemeinde repräsentieren und die Einheit in Lehre und Kirchenzucht gewährleisten.
Auch: Synodalsystem