Tadelsantrag
eine nach dem Staatsrecht einiger Länder (Großbritannien; Frankreich 1945 – 1958) zugelassene Rüge der Regierung durch das Parlament; bei Annahme des Tadelsantrags muss die Regierung zurücktreten; in Deutschland gibt es nur den allgemeinen Misstrauensantrag gemäß Art. 67 GG mit gleichzeitiger Wahl des neuen Bundeskanzlers. Auch Österreich kennt nur den Misstrauensantrag, dessen Annahme zur Amtsenthebung führt (Art. 74 BVerfG).