Tagessatzsystem
System der Bemessung der Geldstrafe, aus Skandinavien seit 1975 vom deutschen StGB und vom österreichischen und neuerdings schweizerischen (seit 2007) StGB übernommen: Alle Geldstrafen werden in Tagessätzen verhängt, wobei ein Tagessatz in der Regel dem durchschnittlichen täglichen Nettoeinkommen des Täters entspricht. Ein Tagessatz wird auf mindestens 1 und höchstens 30 000 Euro festgesetzt.