Tausch

primitive Form der Güterübertragung; wechselseitige Übergabe von Waren, Geschenken u. Ä.; rechtlich ein gegenseitiges Rechtsgeschäft, auf das die Vorschriften über den Kauf entsprechend Anwendung finden (§ 480 BGB). – Ebenso in der Schweiz nach Art. 237/238 OR. – In Österreich ist der Tausch in §§ 1045 – 1052 ABGB unabhängig vom Kaufrecht ausführlich und teilweise abweichend geregelt.