TTelefongeheimnisWahrigTe|le|fon|ge|heim|nis 〈n. 11; unz.〉 Schweigepflicht der Bediensteten von Telefongesellschaften über Inhalt u. Umstände eines Telefongesprächs; Sy FernsprechgeheimnisQuelle: Wahrig Wissenschaftslexikon