T ẹ mpolimit
die in der Straßenverkehrs-Ordnung festgelegte Geschwindigkeitsgrenze, die Kraftfahrzeuge nicht überschreiten dürfen (z. B. 50 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften).
die in der Straßenverkehrs-Ordnung festgelegte Geschwindigkeitsgrenze, die Kraftfahrzeuge nicht überschreiten dürfen (z. B. 50 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften).