Territorialit ạ̈ tsprinzip
der Grundsatz, wonach inländisches Recht auf alle im Inland begangenen Taten Anwendung findet ohne Rücksicht auf die Nationalität des Täters und des Verletzten.
der Grundsatz, wonach inländisches Recht auf alle im Inland begangenen Taten Anwendung findet ohne Rücksicht auf die Nationalität des Täters und des Verletzten.