Territorialit ạ̈ tsprinzip
die sich aus der Gebietsherrschaft ergebende Zuständigkeit des Staats (Gegensatz: Personalitätsprinzip ), besagt, dass der Staat die Hoheitsgewalt gegenüber allen Personen geltend machen kann, die sich auf seinem Territorium befinden (einschließlich Staatenloser und fremder Staatsangehöriger).