Territ ọ rium
im Hl. Römischen Reich ein Gebiet unter der Landeshoheit eines Fürsten oder einer Reichsstadt, im Unterschied zum Reich , das kaum noch unmittelbaren Territorialbesitz hatte.
im Hl. Römischen Reich ein Gebiet unter der Landeshoheit eines Fürsten oder einer Reichsstadt, im Unterschied zum Reich , das kaum noch unmittelbaren Territorialbesitz hatte.