Lexikon

Tierversuche

Eingriffe oder Behandlung an lebenden Tieren zu Versuchszwecken; regelmäßig nach § 7 ff. des Tierschutzgesetzes (Fassung vom 18. 5. 2006) verboten, wenn sie mit erheblichen Schmerzen oder Schädigungen verbunden sind; zulässig nur für gesetzlich vorgeschriebene Versuchsvorhaben, für Impfungen und zur Gewinnung von Impfstoffen sowie mit ministerieller Erlaubnis als wissenschaftliche Tierversuche in wissenschaftlichen Instituten oder Laboratorien, und auch dann nur, wenn die betreffende Frage nicht auf andere Weise einwandfrei zu klären ist, unter größtmöglicher Schmerzlinderung. Unerlaubte Tierversuche werden nach §§ 18 ff. des Gesetzes als Ordnungswidrigkeit geahndet.
Nickel, Pflanzen
Wissenschaft

Grüne Metallsammler

Manche Pflanzen können in ihrem Organismus Metalle anhäufen. Diese Eigenschaft ermöglicht es, Metalle zu ernten und zu verwerten.

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Glycerinsäure, Molekül
Wissenschaft

Lebensbaustein aus dem All?

Ein Laborexperiment ahmt die Bedingungen in kalten galaktischen Molekülwolken nach. Dabei gelang der Nachweis von Glycerinsäure. von DIRK EIDEMÜLLER Eine der großen Fragen, die verschiedene Zweige der Naturwissenschaft verbindet, lautet: Woher stammen die Grundbestandteile des Lebens? Zwar kennen wir heute die grundlegenden...

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