Titel

ehrende Bezeichnung für eine Person, besonders für deren Anrede (Ehrentitel) , zur Anerkennung und Ehrung besonderer Verdienste vom Staat verliehen (z. B. Geheimer Rat); Neuverleihung 1919 verfassungsrechtlich verboten, seit 1937 wieder zulässig, seit 1957 durch den Bundespräsidenten oder die Landesregierungen möglich, nach Maßgabe eines Gesetzes.