Lexikon

Totenbestattung

die Bestattung des menschlichen Leichnams und die damit verbundenen Bräuche; sie sind weitgehend abhängig von den Vorstellungen über Tod und Weiterleben, Leib und Seele sowie von der jeweiligen Kulturstufe.
Vom einfachen Aussetzen der Leiche, sei es aus Furcht oder aus religiösen Motiven, finden sich viele Zwischenstufen über die „Türme des Schweigens“ (Parsen), Erdbestattung (mit oder ohne Sarg), Steingräber, Felsengräber, Bestattung in Booten oder in Wagen, Versenken im Fluss, See oder Sumpf, bis hin zur Leichenverbrennung (Feuerbestattung), u. U. in prunkvoller Aufmachung wie in Teilen Südostasiens. Zuweilen geht der Beisetzung eine Mumifizierung voraus. Die Zusammenfassung der Grabstätten zu Begräbnisplätzen (Friedhöfen) überwiegt gegenüber dem Einzelgrab. Im europäischen Kulturkreis ist meist die Beerdigung auf Friedhöfen oder Feuerbestattung üblich, auch Versenken im Meer (Seemannsgrab).
Die ersten Bestattungen menschlicher Überreste kennt man aus dem Mittelpaläolithikum. Der Tote wurde meist ohne Sarg und häufig in Hockerstellung beigesetzt. Dagegen wurde der Brauch der gegen Ende der Jungsteinzeit aufkommenden Megalithgräber von der Liebe zu dem Verstorbenen und dem Wunsch nach weiterem Verkehr mit ihm bestimmt. Totenhäuser (u. a. die Kammergräber der Etrusker und der Maya) in Hügel- oder Kuppelgräbern gab es von der Jungsteinzeit bis zur Latènezeit; verwandt sind die mit großem Prunk ausgestatteten Pyramiden und Felsgräber der Ägypter und die Schachtgräber der mykenischen Zeit. Neue religiöse Vorstellungen bedingten wohl die allgemeine Einführung der Brandbestattung in Europa in der jüngeren Bronzezeit (Urnenfelder).
Die mit der Totenbestattung verbundenen Bräuche (Herrichtung der Leiche, Anlegen der Festtagsgewänder, Grabbeigaben) umschließen Maßnahmen zur Lösung des Verstorbenen aus seinen diesseitigen Bindungen (Totenwacht), zur Sicherung des Lebens im Jenseits (Verpflegung, Mitgabe von Dienern, des Leibpferds und von Geld), zur Ehrung des Toten (Totenmahl), um sein Wohlwollen gegenüber den Hinterbliebenen zu sichern, zum Schutz der Lebenden vor bösen Einflüssen und vor der Wiederkehr.
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