Totgeburt
ein Kind, das nach der Geburt keinerlei Lebenszeichen aufweist bei einem Geburtsgewicht von 1000 g (darunter Fehlgeburt ). Es besteht standesamtliche Meldepflicht und Pflicht zur Beerdigung.
ein Kind, das nach der Geburt keinerlei Lebenszeichen aufweist bei einem Geburtsgewicht von 1000 g (darunter Fehlgeburt ). Es besteht standesamtliche Meldepflicht und Pflicht zur Beerdigung.