Treuepflicht

Verpflichtung des Arbeitnehmers zur Wahrung der Interessen des Arbeitgebers und zur Unterlassung der Schädigung dieser Interessen. Besondere Ausprägungen der Treuepflicht sind das Wettbewerbsverbot , das Verbot der Annahme sog. Schmiergelder und die Verschwiegenheitspflicht hinsichtlich von Betriebsgeheimnissen.