übergesetzlicher Notstand
von der deutschen Rechtsprechung entwickelter, auf dem Prinzip der Güterabwägung beruhender Rechtfertigungsgrund; seit dem 2. 1. 1975 gesetzlich geregelt (§ 34 StGB). Notstand .
von der deutschen Rechtsprechung entwickelter, auf dem Prinzip der Güterabwägung beruhender Rechtfertigungsgrund; seit dem 2. 1. 1975 gesetzlich geregelt (§ 34 StGB). Notstand .