Überziehungskredit
dem Kontoinhaber nach Absprache oder durch Vertrag vom Bankinstitut zeitweise (auf Widerruf) eingeräumte Kontoüberziehung mit festgelegten Zinssätzen; neben Soll- und Überziehungszinsen fallen unter Umständen auch einmalige Kosten als sog. Überziehungsprovision an. Auch der mündlich zugebilligte Überziehungskredit ist rechtlich bindend und verpflichtet den Bankkunden vereinbarungsgemäß zur Rückzahlung.
Auch: Dispositionskredit, Dispokredit