Umwandlung
die Änderung einer Rechtsform, besonders der Rechtsform von Unternehmen. Für die Umwandlung von Kapitalgesellschaften gelten §§ 190 ff. des Umwandlungsgesetzes vom 28. 10. 1994.
die Änderung einer Rechtsform, besonders der Rechtsform von Unternehmen. Für die Umwandlung von Kapitalgesellschaften gelten §§ 190 ff. des Umwandlungsgesetzes vom 28. 10. 1994.