Umweltinformationsgesetz

Abkürzung UIG , die durch Gesetz vom 8. 7. 1994 erfolgte nationale Umsetzung der EU-Richtlinie über den freien Zugang zu Informationen über die Umwelt; soll eine möglichst breite Beteiligung der Öffentlichkeit an politischen Entscheidungsprozessen gewährleisten. Nach dem UIG müssen die Umweltverwaltungen – mit Ausnahme der rechtlich zu schützenden Daten – auf Antrag Akteneinsicht gewähren.