Unabdingbarkeit
einseitig zwingendes Recht, von dem nur zugunsten einer Partei abgewichen werden kann; gilt besonders im Arbeitsrecht für die Bestimmungen des Tarifvertrags über die Gestaltung der Arbeitsbedingungen, der betrieblichen und betriebsverfassungsrechtlichen Angelegenheiten. Die Unabdingbarkeit der Betriebsvereinbarungen über Arbeitsbedingungen wird heute ebenfalls überwiegend bejaht.