Unbrauchbarmachung
strafrechtliche Maßnahme, um Tatwerkzeuge oder Tatprodukte bei Verbrechen oder vorsätzlichen Vergehen unschädlich oder ungefährlich zu machen (§§ 74b, 74d StGB), z. B. bei Schriften strafbaren Inhalts.
strafrechtliche Maßnahme, um Tatwerkzeuge oder Tatprodukte bei Verbrechen oder vorsätzlichen Vergehen unschädlich oder ungefährlich zu machen (§§ 74b, 74d StGB), z. B. bei Schriften strafbaren Inhalts.