Uni ọ n
eine zwischenstaatliche Verbindung, die enger ist als z. B. eine Allianz. Im Fall einer Personalunion ist ein regierender Fürst gleichzeitig Staatsoberhaupt von zwei oder mehreren völkerrechtlich unabhängigen Staaten, im Fall einer Realunion haben zwei Staaten verfassungsmäßig gewisse Institutionen gemeinsam.