Unterhaus

im deutschen Sprachgebrauch übliche Bezeichnung für das House of Commons , die zweite Kammer des britischen Parlaments. Die Mitglieder des Unterhauses (z. Z. 646) gehen aus allgemeinen Wahlen nach dem Mehrheitswahlrecht hervor. Das Unterhaus hat die Entscheidung über Gesetzgebung und Staatshaushalt; ihm ist die Regierung verantwortlich. Die Legislaturperiode beträgt fünf Jahre; doch kann der Premierminister das Unterhaus jederzeit vorzeitig durch die Krone auflösen lassen. Präsident des Unterhauses ist der Speaker . – Als besondere Kammer des Parlaments besteht das Unterhaus seit dem 14. Jahrhundert. Gegenüber der ersten Kammer, dem Oberhaus , hat es seit dem 17. Jahrhundert ständig an Gewicht gewonnen; heute hat das Oberhaus nur noch geringe Rechte. Der Kreis der Wahlberechtigten zum Unterhaus ist seit 1832 durch mehrere Reformgesetze immer mehr erweitert worden; 1918 erhielten auch die Frauen das Wahlrecht. Im 20. Jahrhundert hat sich die Regel herausgebildet, dass der Premierminister Mitglied des Unterhauses sein muss.