Untermietverhältnis
ein Mietverhältnis, das durch Vertrag zwischen einem Mieter ( Hauptmieter ) und einem Dritten (Untermieter) begründet wird; nur mit Erlaubnis des Vermieters zulässig.
ein Mietverhältnis, das durch Vertrag zwischen einem Mieter ( Hauptmieter ) und einem Dritten (Untermieter) begründet wird; nur mit Erlaubnis des Vermieters zulässig.