Unterschrift

die eigenhändige Niederschrift des eigenen Namens (Namenszug) unter ein Schriftstück zur förmlichen Kenntlichmachung seines Urhebers, rechtlich bedeutsam z. B. bei der gesetzlichen Schriftform und – zusätzlich zum handgeschriebenen Text – beim eigenhändigen Testament. Ähnlich in Österreich und in der Schweiz.