Untersuchungsgebiet

die nach § 44 Bundes-Immissionsschutzgesetz von den Landesregierungen festgesetzten Gebiete, in denen das Auftreten bestimmter schädlicher Luftverunreinigungen nach Art und Umfang regelmäßig festzustellen ist (Emissionskataster) oder für die im Falle der Überschreitung von Immissionswerten zur Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen Luftreinhalte- und Sanierungspläne zu erstellen sind. Der Begriff Untersuchungsgebiet hat die frühere Bezeichnung Belastungsgebiet abgelöst.