Unwirksamkeit
Rechtsfolge der Fehlerhaftigkeit staatlicher oder privater Rechtsakte, tritt bei Nichtigkeit in der Regel sofort und unmittelbar, sonst erst aufgrund einer (in der Regel rückwirkenden) Anfechtung ein.
Rechtsfolge der Fehlerhaftigkeit staatlicher oder privater Rechtsakte, tritt bei Nichtigkeit in der Regel sofort und unmittelbar, sonst erst aufgrund einer (in der Regel rückwirkenden) Anfechtung ein.