Unzucht
Handlungen, durch die das geschlechtliche Schamgefühl verletzt wird, früher Tatbestandsmerkmal mehrerer Sexualstraftaten . Die Begriffe Unzucht sowie unzüchtige Handlung sind mit der Neufassung des Sexualstrafrechts vom 23. 11. 1973 durch den Begriff der sexuellen Handlung ersetzt worden.