Urabstimmung
geheime Abstimmung der gewerkschaftsangehörigen Arbeitnehmer über die Einleitung und Durchführung von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik . Nach den Satzungen bzw. Richtlinien der einzelnen Gewerkschaften ist zur Aufnahme eines Arbeitskampfes im Rahmen einer Urabstimmung eine Mehrheit von 75% der organisierten Arbeitnehmer erforderlich.