Urkundenunterdrückung

das Vernichten, Beschädigen oder Unterdrücken einer Urkunde oder technischen Aufzeichnung , die dem Täter nicht oder nicht ausschließlich gehört, um einem anderen Nachteile zuzufügen; nach § 274 Ziff. 1 StGB strafbar.

In Österreich ist Urkundenunterdrückung nach § 229 StGB zu bestrafen, in der Schweiz nach Art. 254 und 267 StGB.