Verbandsklage
die Klage gegen eine behördliche Maßnahme durch eine Vereinigung, die durch die Maßnahme nicht unmittelbar in ihren Rechten berührt wird. Nur zulässig, wenn ein Gesetz die Verbandsklage ausdrücklich vorsieht, so z. B. in einzelnen Naturschutzgesetzen. Im Regelfall kann nur klagen, wer durch die Maßnahme direkt betroffen ist.