V

Verböserung

Wahrig

Ver|bö|se|rung 〈f. 20〉 1 das Verbösern, das Verschlechtern 2 〈Rechtsw.〉 Verschlechterung einer (gerichtl., steuerl.) Entscheidung zuungunsten desjenigen, der gegen diese vorgeht ● der Einspruch gegen den Steuerbescheid kann zu einer ~ führen

Quelle: Wahrig Wissenschaftslexikon

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