Verbraucherkreditgesetz
1991 in Kraft getretenes Gesetz, das die Gewährung von Verbraucherkrediten (Konsumentenkrediten) und den Schutz des Konsumentenkreditnehmers regelte; führte einen erweiterten Verbraucherschutz ein; 2002 aufgehoben; die wesentlichen Vorschriften wurden in das Bürgerliche Gesetzbuch überführt.