Verbrechen

alle Straftaten, die im Mindestmaß mit Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber bedroht sind (§ 12 StGB); zu unterscheiden von Vergehen und Ordnungswidrigkeiten .

Auch in Österreich und der Schweiz bezeichnet man die schwerwiegendsten strafbaren Handlungen als Verbrechen. Im österreichischen StGB sind es die mit lebenslanger oder mehr als 3-jähriger Freiheitsstrafe bedrohten vorsätzlichen Delikte. Im schweizerischen StGB sind Verbrechen seit 2007 die Delikte, die mit mehr als 3 Jahren Freiheitsstrafe bedroht sind.