Verfassungsgrundsätze
durch das politische Strafrecht besonders geschützte Einrichtungen der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland, z. B. die Volkssouveränität und die Gewaltenteilung (§ 92 StGB).
durch das politische Strafrecht besonders geschützte Einrichtungen der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland, z. B. die Volkssouveränität und die Gewaltenteilung (§ 92 StGB).