Verfügung von Todes wegen
im Erbrecht die Bestimmung des Erblassers über den Nachlass durch einseitige Verfügung mittels Testament oder Kodizill oder durch Erbvertrag .
im Erbrecht die Bestimmung des Erblassers über den Nachlass durch einseitige Verfügung mittels Testament oder Kodizill oder durch Erbvertrag .