Verfügungsbereitschaft
für die Bundeswehr von 1971 – 2001 gültige Zeit von zuletzt 2 Monaten im Anschluss an den Grundwehrdienst, während der die Wehrpflichtigen im Bedarfsfall vom Verteidigungsminister ohne Mobilmachung zu ihren Einheiten zurückberufen werden konnten.