Vergleich
ein Vertrag, durch den der Streit oder die Ungewissheit der Parteien über ein Rechtsverhältnis im Weg gegenseitigen Nachgebens beseitigt wird (§ 779 BGB). – Nach österreichischem Recht ein Neuerungsvertrag, durch den streitige oder zweifelhafte Rechte einvernehmlich festgelegt werden (§ 1380 ABGB); der gerichtliche Vergleich ist Exekutionstitel (§ 204 ff. ZPO, § 1 Nr. 5 EO). In der Schweiz bestehen kantonal verschiedene Regelungen.