Verhandlungsmaxime
der Grundsatz des Prozessrechts, nach dem der vom Gericht zu beurteilende Sachverhalt nicht von ihm selbst, sondern von den Prozessparteien beizubringen ist (im Zivilprozess). Gegensatz: Offizialmaxime.
Auch: Verhandlungsgrundsatz
der Grundsatz des Prozessrechts, nach dem der vom Gericht zu beurteilende Sachverhalt nicht von ihm selbst, sondern von den Prozessparteien beizubringen ist (im Zivilprozess). Gegensatz: Offizialmaxime.
Auch: Verhandlungsgrundsatz