Verkehrseinrichtungen
Bezeichnung der StVO für Schranken, Parkuhren, Geländer, Absperrgeräte, Leiteinrichtungen sowie Lichtzeichenanlagen. Verkehrseinrichtungen gehen den allgemeinen Verkehrsregeln vor.
Bezeichnung der StVO für Schranken, Parkuhren, Geländer, Absperrgeräte, Leiteinrichtungen sowie Lichtzeichenanlagen. Verkehrseinrichtungen gehen den allgemeinen Verkehrsregeln vor.