Verkehrsstrafrecht
das Recht der Ahndung von Verstößen im öffentlichen Straßenverkehr, heute in der Bundesrepublik Deutschland und in Österreich nur noch bei einer Minderzahl der Verstöße eigentliches Strafrecht; die Mehrzahl der Verstöße werden in der Bundesrepublik Deutschland als Ordnungswidrigkeiten mit Geldbuße, in Österreich als Verwaltungsübertretungen mit Geld- oder Arreststrafe geahndet. In der Schweiz ist der überwiegende Teil der Straßenverkehrsverstöße im Straßenverkehrsgesetz (Art. 90 ff.) und nicht im StGB geregelt (Strafen meist Haft oder Buße).