Verkehrssünderkartei

beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg für die Bundesrepublik Deutschland zentral geführte Kartei zur Registrierung von Entscheidungen der Verwaltungsbehörden über Versagungen und Entziehungen der Fahrerlaubnis und Fahrlehrererlaubnis, über Verbote des Führens von Fahrzeugen u. a. sowie von Verurteilungen oder sonstigen Maßnahmen wegen Verkehrsdelikten ; die Eintragungen in der Verkehrssünderkartei werden nach Ablauf bestimmter Fristen getilgt (§§ 28 – 30c StVG, 44 FZV).

Auch: umgangssprachlich für Verkehrszentralregister