Verkehrsteuern

umstrittener Begriff; meistens versteht man darunter Steuern, die an Vorgänge des Rechts- und Wirtschaftsverkehrs anknüpfen, die der Ausdruck besonderer wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit sind. Es handelt sich dabei um die Gliedsteuern zur Umsatzsteuer (Grunderwerbsteuer, Versicherungsteuer, Wechselsteuer). Vielfach wird auch die Umsatzsteuer selbst dazu gerechnet.