Verlagsrecht
1. (objektiv) Bestimmungen, die die rechtlichen Beziehungen regeln, die sich aus einem Verlagsvertrag ergeben (Verlagsgesetz vom 19. 6. 1901); – 2. (subjektiv) die ausschließliche Befugnis des Verlegers zur Vervielfältigung und Verbreitung des literarischen oder musikalischen Werks, das Gegenstand des Verlagsvertrags ist.