Vermächtnis
Verfügung des Erblassers durch Testament oder Erbvertrag über einzelne Nachlassgegenstände zugunsten von Personen, die nicht zu Erben eingesetzt sind. Diese können das Vermächtnis vom Erben oder von einem anderen Vermächtnisnehmer verlangen (§§ 1939, 2147 – 2191 BGB).
Auch: Legat