Verpflichtungsermächtigungen

die jährl. Festlegung des Bundestages, bis zu welcher Höhe die Bundesregierung völkerrechtlich verbindl. Verpflichtungen gegenüber Entwicklungsländern u. UN-Organisationen eingehen kann, die in den folgenden Jahren aus Baransätzen eingelöst werden können; langjährige Zusagen auf Abruf. Die V. liegen wesentlich höher als der Jahres-Etat für Entwicklungshilfe.