Versammlungsfreiheit

das Recht, sich jederzeit ohne vorherige Genehmigung und Kontrolle friedlich und ohne Waffen zu versammeln; im Art. 8 GG garantiert. – Ähnlich in Österreich (§ 12 Staatsgrundgesetz vom 21. 12. 1867). Auch in der Schweiz besteht Versammlungsfreiheit.

Auch: Versammlungsrecht