Versicherungsaufsicht
vom Staat durchgeführte Überwachung der Neugründung (Zulassungsverfahren) und der Abwicklung der Geschäfte (z. B. Gestaltung der Verträge und Bedingungen, Vorschriften über Kapitalanlagen) in der Versicherungswirtschaft. Die Aufsicht wird von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ausgeübt.