Versicherungspflicht

entweder gesetzliche Verpflichtung zum Abschluss einer Versicherung, wie z. B. Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung, oder wie in allen Teilen der Sozialversicherung von Gesetzes wegen eintretende Zwangsversicherung eines bestimmten Personenkreises. In der gesetzlichen Rentenversicherung besteht seit jeher Versicherungspflicht ohne Rücksicht auf die Höhe des Einkommens, in der Krankenversicherung besteht seit 2007 Versicherungspflicht für die gesetzlich Krankenversicherten, seit 2009 auch für privat Krankenversicherte. Damit sind alle Bürger in Deutschland verpflichtet, eine Krankenversicherung abzuschließen.