Versicherungsteuer
eine Verkehrsteuer, der die Zahlung von Versicherungsprämien und -beiträgen unterliegt. Lebens- und Krankenversicherungen sowie die gesetzliche Unfallversicherung sind von der Versicherungsteuer befreit, Steuerschuldner ist der Versicherungsnehmer, die Steuer ist zu entrichten vom Versicherer. Die Versicherungsteuer beträgt nach dem Versicherungsteuergesetz seit 2007 grundsätzlich 19% des Versicherungsentgelts.