Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit
genossenschaftsähnliche Rechtsform für ein Versicherungsunternehmen, dessen Mitglieder zugleich Versicherungsnehmer und Versicherer sind; mitunter werden Versicherungsverträge in beschränktem Ausmaß auch mit Nichtmitgliedern abgeschlossen. VVaG sind besonders in der Lebens- und Krankenversicherung anzutreffen.
Auch: Abkürzung VVaG